Seniorensonne Iwona

24 Stunden Seniorenbetreung Zuhause in vertrauter Umgebung

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet 24 Stunden Seniorenbereuung?

Bei der 24-Stunden-Betreuung Zuhause wohnt die Betreuungskraft bei Ihnen im Hause und ist immer für Sie da. Sie wohnen nicht mehr alleine zu Hause. Die Betreuungskraft übernimmt alle Tätigkeiten im Bereich von Haushalt und Grundpflege, bei denen Sie sich überfordert fühlen.

Gleichzeitig werden auch Ihre Ressourcen gefördert und unterstützt. Sie müssen Ihre Gewohnheiten nicht aufgeben und erhalten Ihre Lebensqualität aufrecht

Wie gestalten sich die Arbeitszeiten?

Im Bereich der Grundpflege richten sich die Arbeitszeiten hauptsächlich nach den Bedürfnissen und Gewohnheiten der zu betreuenden Person.
Im Bereich der Haushaltsführung liegt die Zeiteinteilung sowie Art und Weise der Leistungserbringung im Ermessen der Betreuungskraft.
Bei einer 24-Stunden-Betreuung können keine tatsächlichen Arbeitsstunden zu Grunde gelegt werden. Was zählt ist das Ergebnis der Leistung und die Zufriedenheit der Kunden.

Aufenthaltszeit der Pflegekräfte

Wer entscheidet über die Aufenthaltszeiten der Pflegekräfte?

Über die Dauer des Aufenthalts entscheidet nicht unsere Agentur, Die Pflegekraft selbst entscheidet wie lange Sie bleibt. Ein Mindestaufenthalt von zwei Monaten wird von unserer Agentur gewünscht, ist aber nicht Bedingung.

Wie gestalten sich die Rahmenbedingungen?

Der Betreuungskraft steht ein eigenes Zimmer zur Verfügung (hierbei darf es sich nicht um ein Keller- oder Durchgangszimmer handeln). Die Betreuungskraft darf das Badezimmer mitbenutzen. Kost und Logis sind frei.

Wie ist die An- bzw. Abreise der Betreuungskraft geregelt?

Die Betreuungskräfte entscheiden selbst über die „Art“ ihrer Abreise und das Ende ihres Aufenthalts.
Die Betreuungskräfte werden von uns abgeholt, und zum Abreiseort gebracht.
Ein anderer Teil der Betreuungskräfte nimmt kleine Busunternehmen in Anspruch. Kleine Busse holen die Betreuungskräfte vor Ihrem Haus ab und bringen sie bis vor die eigene Haustüre in der Heimat.
Unsere Mitarbeiter informieren Sie über den Tag und Uhrzeit der Abreise.

Warum ist ein Wechsel der Betreuungskraft erforderlich?

Wer sich für die Arbeit der Betreuung rund um die Uhr berufen fühlt, entscheidet sich für eine Tätigkeit, die besonders die Psyche beansprucht.
Aus diesem Grund haben die Alltagshelfer einen Arbeitsrhythmus entwickelt, der meistens aus Perioden von zwei bis drei Monaten besteht. Grundsätzlich steht es der Betreuungskraft aber frei, gemeinsam mit Ihnen über einen längeren Aufenthaltszeitraum zu entscheiden

Bekomme ich immer die gleiche Betreuungskraft?

Alltagshelfer sind nicht Mitarbeiter unserer Agentur. Sie sind selbständige Dienstleister. Es liegt nicht in unserer Entscheidungsmacht über die Rückkehr der Helfer zu entscheiden.
Hat die Betreuungskraft Interesse daran zurückzukehren werden wir Sie darüber entsprechend informieren. Haben Sie dann den gleichen Wunsch, steht dem natürlich nichts im Wege.
Jede selbstständige Alltagshilfe muss im laufenden Kalenderjahr mindestens zwei verschiedene Auftraggeber haben. Um den Verdacht der Scheinselbständigkeit auszuschließen zu können ist dies zwingend erforderlich.

Sollte die Chemie einmal nicht stimmen, kann ich mir dann wünschen, dass die Betreuungskraft früher als nach sieben Tagen mein Haus verlässt?

Natürlich. Wenn Sie einen solchen Wunsch äußern, werden wir die Betreuungskraft baldmöglichst abholen. Wir müssen Sie aber darauf aufmerksam machen, dass der Betreuungskraft gemäß der regulären Kündigungsfristen noch für weitere sieben Tage  ihr Honorar zusteht und wir keine sofortige Ersatzbetreuung garantieren können!

Wer meldet die Betreuungskräfte bei den Ämtern an?

Für die Anmeldung Ihrer Betreuungskraft sind wir zuständig.

Hierzu benötigen wir das Formular "Bestätigung des Wohnungsinhabers" das wir Ihnen zusenden, Das Formular benötigen wir von Ihnen unterschrieben zurück.

Ein Termin für die Anmeldung der Kraft erfolgt anschließend nach Absprache mit Ihnen.

Werden Kosten für die Betreuungskraft von der Krankenkasse übernommen?

Grundleistungen:
Zur direkten Abrechnung mit den Krankenkassen sind von Gesetzgeber her nur anerkannte Pflegedienste berechtigt. Keine unserer Betreuungskräfte hat den Status eines Pflegedienstes.

Dennoch zahlt die Krankenkasse auf Ihr Konto ein Teil der Kosten, abhängig von dem Pflegegrad.







In bestimmten Fällen kann es sich lohnen, so genannte Kombinationsleistungen von einem von Ihnen gewählten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, da Ihnen in diesem Fall mehr als die oben aufgeführten Beträge ausgezahlt werden.
Zu dieser Möglichkeit berät Sie am Besten ein Pflegedienst vor Ort.

Zusatzinformation:
Ausführliche Informationen über Pflegeleistungen erhalten Sie im Download-Bereich und auf Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

Kann ich die Leistungen der Betreuungskraft steuerlich absetzen?

Privat finanzierte Betreuungskräfte können als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Der Höchstbetrag liegt derzeit bei 20.000,00 EUR im Jahr, wovon 20% als steuerabzugsfähig gelten.
Die Steuerzahlungen reduzieren sich also pro Jahr um maximal 4.000,00 EUR.

Es ist zu beachten, dass (wie bei Handwerkerrechnungen) nur unbar, z.B. per Überweisung beglichene Rechnungen vom Finanzamt anerkannt werden. Bar bezahlte Rechnungen werden in der Regel nicht anerkannt.

Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten können und dürfen wir leider nicht anbieten. Konsultieren Sie hierzu bitte Ihre Steuerberatung.

Wie wirkt sich der gesetzliche Mindestlohn auf die Kosten aus?

Seit dem 01.10.2022 gilt für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind, ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,00 Euro brutto, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein inländisches oder ausländisches Unternehmen ist. Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung durch entsendete Betreuungskräfte werden daher ab dem 01.10.2022 bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden täglich, ohne Bereitschaftszeit legal nicht unter ca. 2880 netto Euro realisierbar sein.

WICHTIG: für alle, die bei der 24-Stunden-Betreuung auf die Dienstleistungen durch uns vermittelter Betreuungskräfte zurückgreifen, gilt diese Preiserhöhung nicht.

Unsere Alltagshilfen sind selbständige Dienstleister und legen die Preise daher selbst fest. Dabei sind sie nicht an den deutschen Mindestlohn gebunden. Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuungskraft, die in Zusammenarbeit mit der Agentur Seniorensonne Iwona vermittelt wird, werden sich daher weiterhin in dem bekannten Rahmen bewegen.

Wie sind die Betreuungskräfte versichert?

Die Alltagshilfen schließen für die Zeit ihres Aufenthalts hier in Deutschland ein Versicherungspaket, das die Kranken- und Unfallversicherung beinhaltet, ab. Der Leistungsträger ist hierfür in den meisten Fällen die Care Concept AG oder die Allianz.

Die Kosten für die Versicherung tragen die Alltagshelferinnen selbst.

In welchem Verhältnis steht die Betreuungskraft zu mir als Kunde?

Jede der vermittelten Alltagshilfen ist eine selbstständige Gewerbetreibende im Bereich Haushaltsorganisation und Seniorenbetreuung.

Die Alltagshilfe steht durch ihre Selbstständigkeit also zu Ihnen in keinem Beschäftigungsverhältnis.